Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) des Deutsch-Langhaar Verein Nordost e. V. am 8./9. Oktober 2016
Zur diesjährigen VGP des DL Verein Nordost e.V. hatten sich 4 Führer-Hunde
Gespanne gemeldet und traten am 8. Okt. 2016 in den Revieren um Grambow zur
zweitägigen Prüfung an.
Nach einem gemeinsamen Frühstück und der Begrüßung durch den Prüfungsleiter,
Dirk Lindemann, ging es zur Arbeit in den Wald.
Dort prüften die Richter die Hunde zunächst beim Bringen des Fuchses über ein
Hindernis. Alle Hunde bestanden diesen Teil problemlos!
Auf der folgenden Fuchsschleppe wurde ein Hund von einem Wildschein geschlagen
und musste die Prüfung leider verletzungsbedingt beenden.
Die drei verbliebenen Hunde setzten ihre Prüfungen im Wald, am Wasser und im
Feld fort und waren wohl genauso glücklich und zufrieden wie die Richter und
Korona, als der erste Prüfungstag beendet war.
Die Hundeführer, Richter und Freunde des DL - Verein Nordost e.V. trafen sich noch
zu einem gemeinsamen grünen Abend und ließen den Tag gemütlich ausklingen.
Der 2. Prüfungstag startete mit Regen und es ging zur Schweißarbeit wieder in den
Wald. Hierbei wurde ein Hund zusätzlich als Bringselverweiser geprüft und bestand
diesen Teil bravourös. Die Richter sahen eine wirklich beeindruckende Leistung!
Einen letzten Teil im Feld hieß es anschließend noch zu bewältigen, an dem leider
ein Hund scheiterte, so dass am Ende der Prüfung nur 2 Hunde die diesjährige VGP
des DL - Verein Nordost e.V. bestehen konnten.
Sicherlich werden wir die ausgeschiedenen Hunde im nächsten Jahr wieder auf der
VGP sehen.
Weidmannsheil!
VGP ÜF
I. Preise
Bruno von der Aussenweide 297/155 DL
F: Eckhard Kettenring
Wald 136 Wasser 44 Feld 100 Gehorsam 66
346 P/ÜF
II. Preis
Lindemann´s Codi 28/14 DL
Führer: Nycos Fischer
Wald 106 Wasser 44 Feld 98 Gehorsam 58
306/P ÜF
n.b.
Balu von der Aussenweide 295/15 DL
Führer: Christian Lindner
Wald 6 Wasser 12 Feld -- Gehorsam --
/ÜF
Prüfung abgebrochen wg. Verletzung des Hundes
Bella zum Stubbenland 15-0027 KlM
Führerin: Manuela Stöhr
Wald 106 Wasser 44 Feld 78 Gehorsam 32
/ÜF
Mindestanforderung im Gehorsam nicht erreicht