Vor dem geplanten Wurf bitte beachten:
1. Hündin muss bei Zuchtabsicht zur Zucht freigegeben werden. Voraussetzungen nach Zuchtordnung müssen erfüllt sein. Die Freigabe wird vom 1. Vorsitzenden des Vereins in die Ahnentafel eingetragen.
2. Ausfüllen eines Antrages auf Zwingernamenschutz, der dann spätestens mit dem Wurfeintragungsantrag an die Zuchtbuchstelle einzureichen ist.
3. Vordruck für Zuchtberatung ausfüllen und mit dem zuständigen Zuchtberater Verbindung aufnehmen. Dieser berät und bestätigt die Beratung durch Eintrag und Unterschrift. Unter drei der von Ihnen ausgewählten Deckrüden haben Sie dann zum gegebenen Termin freie Wahl.
4. Verbindung mit ausgewählten Deckrüdenbesitzern zur Absicherung aufnehmen, da jeder Deckrüde pro Jahr nur 4 Mal decken darf.
5. Zum Decktermin Ahnentafel und Deckbescheinigung dem Rüdenbesitzer bei Ankunft vorlegen. Den erfolgten Deckakt mit Datum und Unterschrift bescheinigen lassen.
6. Werbung zum Welpenabsatz vorbereiten. Am besten mit Veröffentlichung der Wurferwartung beginnen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Presse, DL-Mitteilungen, Internetseite des Vereins und nicht zu vergessen die zentrale Vermittlungsstelle des DL-Verbandes, Frau Brigitte Günter, Forsthaus Schmidtmühle, 36396 Steinau. Angaben zu Wurftermin, Farbe und Geschlecht der Welpen sowie zu Eltern des Wurfes sind notwendig.
7. Vom erfolgten Wurf ist dem zuständigen Zuchtwart Kenntnis zu geben. Der Wurf ist von ihm zu besichtigen und im Alter von 7 Wochen zu tätowieren. Die Besichtigungen sind aktenkundig zu machen (Zucht- und Tierschutzrecht).
8. Der Wurfeintragsantrag ist 3 Wochen nach dem Wurftermin über den Zuchtwart an die DL-Zuchtberatungsstelle zu senden. Bitte beachten: Die Tätigkeit der Zuchtberater ist ehrenamtlich. Aufwendungen (für frankierte Umschläge für die Post und Fahrtkosten) sind zur erstatten.
9. Vor dem ersten Wurf ist die Zuchtanlage vom Zuchtwart oder seinem Vertreter im Sinne der Tierschutzgesetzgebung abzunehmen und zu protokollieren.