Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene und personenbeziehbare Daten

Beitritt in den Verein:

Mit der Beitrittserklärung wird unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Sat-zung darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderli-chen Daten (zumindest Vor- und Zuname, Anschrift und die Bankverbindung sowie alle sonstigen freiwilligen Angaben auf dem Beitrittsformular) durch den Verein ge-speichert und zum Zwecke des Vereins bis auf ausdrücklichem Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:

Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveran-staltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltun-gen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden. Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereins-veranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mit-glieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.

Weitergabe von Daten an Dritte

Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH und JGHV. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsan-spruchs dem Betroffenen mitzuteilen.

Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:

Zur fortgesetzten Unterstützung und Steuerung der Hundezucht und des Prüfungs-wesens werden Prüfungsdaten auch über den Tod des Mit-glieds/Prüfungsteilnehmers hinaus im erforderlichen Umfang gespeichert. Deren Lö-schung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.

Prüfungsdaten:

In Bezug auf Prüfungsdaten des geprüften Hundes, so diese überhaupt personenbe-ziehbar sind, ist eine Löschung ausgeschlossen für Prüfungen, die verbandsrechtlich unanfechtbar sind und kein Übertragungsfehler vorliegt.

Belehrung über Datenschutzrechte:

Auskunft

Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Per-son betreffenden Daten. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schi-kane verweigern.

Berichtigung

Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

Sperrung

Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlenderAufklärabeit zu löschen.

Löschung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligun erklärt und die Löschung verlangt werden kann,wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann.

Beschwerderecht

Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.

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